Genetische Abstammungsanalysen

Mit DNA-gestützten Abstammungsanalysen ermöglichen wir die sichere Klärung von Abstammungsverhältnissen. Das kann bei unklaren Mutter- oder Vaterschaftsverhältnissen sein oder im Rahmen einer Familienzusammenführung. Dabei unterscheiden wir grundsätzlich zwischen zwei Arten von Tests: Vorgeburtliche nicht-invasive Tests und Vaterschaftsuntersuchungen nach der Geburt. Beide sind nur an unserem Standort in Zürich Altstetten möglich.
Die Vaterschaftstests, nachdem das Kind auf die Welt gekommen ist, haben Rechtsgültigkeit und können vor Gericht verwendet werden. Die vorgeburtlichen Vaterschaftsuntersuchungen hingegen nicht. Zudem dürfen DNA-Profile nur nach freiwilliger und schriftlicher Zustimmung der zu untersuchenden Personen erstellt werden. Ein minderjähriges Kind darf nur nach Einwilligung und schriftlicher Zustimmung eines Elternteils / Sorgeberechtigten untersucht werden.

Klärung der Abstammungsverhältnisse

Die DNA (auch DNS oder Desoxyribonukleinsäure) ist die chemische Grundlage unserer Erbinformation. Bei jedem Menschen finden sich kleine Unterschiede in der DNA-Sequenz, die als Merkmale bezeichnet werden können. Die Kombination mehrerer solcher DNA-Merkmale bildet das DNA-Profil. Im Zellkern jeder Körperzelle befinden sich zwei Kopien der Erbinformation, eine Kopie der Mutter und eine des Vaters. Bei Abstammungsuntersuchungen werden die DNA-Profile von Kind und Eltern verglichen, wobei bei tatsächlicher Elternschaft je die Hälfte aller kindlichen Merkmale bei je einem Elternteil ebenfalls vorliegen müssen.

Vorgeburtlicher Vaterschaftstest

Der nicht-invasive pränatale Vaterschaftstest erlaubt den Nachweis oder Ausschluss einer möglichen Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes und dies ohne invasive Entnahme (Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasserpunktion) vom kindlichen Material aus dem Mutterleib. Das kindliche Material wird dabei in Form von zellfreier DNA aus dem mütterlichen Blut isoliert und anschliessend mit der DNA der Mutter und des potenziellen Vaters verglichen. Die Aussagekraft dieser Untersuchung ist der eines herkömmlichen Vaterschaftstests vergleichbar. 

Bereits ab der abgeschlossenen 9. Schwangerschaftswoche (≥ SSW 9 + 0) kann diese Analyse durchgeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist die Konzentration der fetalen DNA im mütterlichen Blut ausreichend, sie steigt aber im Verlauf der Schwangerschaft noch weiter an. Wir empfehlen daher die Untersuchung zu einem etwas späteren Zeitpunkt durchzuführen, um Verzögerungen bzw. eine erneute Blutentnahme zu vermeiden, falls zu wenig kindliche DNA im Blut der Mutter nachgewiesen wird (ca. 5 % der Fälle).

Die Durchführung des Tests erfolgt im DNA Diagnostics Center (DDC), Fairfield, OH, USA.

Bitte beachten Sie, dass dieses Gutachten nicht rechtsgültig ist.

Vaterschaftstest

Beim genetischen Vaterschaftsnachweis vergleichen wir das DNA-Profil des Kindes mit dem des fraglichen Vaters. Idealerweise werden für die Vaterschaftsuntersuchung drei Personen (potenzieller Vater, Mutter und Kind) untersucht, um eine genügend hohe Aussagekraft zu erhalten.

Mittels dieser Untersuchung ist auch die Erstellung von Abstammungsgutachten im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen möglich. Eine schriftliche Anmeldung zur Besprechung des Vorgehens mit den Ratsuchenden respektive zur Probenentnahme ist zwingend erforderlich. Zudem ist von den überweisenden Stellen dafür zu sorgen, dass allenfalls ein Übersetzer die Ratsuchenden begleitet.

Das Gutachten dieses Tests ist rechtsgültig und kann vor Gericht verwendet werden.

Häufige Fragen

Wer wird bei einer Vaterschaftsuntersuchung getestet?

Wie läuft eine Abstammungserklärung/Vaterschaftsuntersuchung ab?

Wie viel kostet eine Abstammungserklärung/Vaterschaftsuntersuchung?

Wie viel kostet der vorgeburtliche nicht-invasive Vaterschaftstest?

Was muss ich beim Termin dabei haben?

Kann der Test mit einem minderjährigen Kind ohne Einverständnis der Mutter durchgeführt werden?

Wann und wie erhalte ich das Gutachten?

Ist das Gutachten rechtsgültig?